Unsere Kanzlei, Spezialisten seit 2007
Als 2007 der Ländererlass für Tankgutscheine veröffentlicht wurde, haben wir unsere ersten Mandanten erfolgreich dazu verholfen, den Sachbezug als Benefit steuerlich sicher zu gestalten.
Seither beraten wir als eines der ersten Beratungshäuser mittelständische Unternehmen zu den Möglichkeiten durch Entgeltgestaltung mit Hilfe von steuer- und abgabenbegünstigten Vergütungsformen (Vergütungskonzepte).
Seit der Gesetzesänderung von Sachwertkarten in 2020 treten nun zahlreiche Dienstleister neu am Markt auf, die auch Beratungen zu Benefitmodellen anbieten.
Was machen wir anders, bzw. was sind Vergütungskonzepte?
- Durch fast 20 Jahre in der Spezialisierung wissen wir, dass das Personalmanagement kein Feld für Experimente ist. 2 Jahrzehnte mit erfolgreicher Praxistätigkeit für zahlreiche mittelständische Unternehmen bieten einen wertvollen Erfahrungsschatz. Manchmal ist es auch besonders wertvoll zu wissen, was eben nicht erfolgreich ist oder was unnötige Unruhe in der Belegschaft verursacht.
- Vergütungskonzepte sind langfristig und strategisch auf das konkrete Personalmanagement des Mandanten ausgerichtet. Es gibt keine Standardmodelle, die eine Vielzahl von Kunden in der gleichen Art und Weise erhalten. „Obstkorb“ und „Kickertisch“ sind keine Benefitkonzepte sondern eher nur nice-to-have.
- Vergütungskonzepte sind keine Onlineportale. Personalmanagement und Lohnverhandlungen sollten sensibel projektiert werden ggf. mit face-to-face Lösungen anstatt „Cafeteria“ oder „Internetplattform“.
- Unsere Kanzlei legt als Familienunternehmen großen Wert auf Unabhängigkeit. Anders als zahlreiche Startups haben wir keine Beteiligung von Karten-, Fahrrad- oder Gutscheinanbieter und wir nehmen auch keine Provision dieser Nettolohnanbieter an.
Wir laden Sie gerne ein uns näher kennen zu lernen. Ein gutes Telefonat ist aus unserer Erfahrung sinnvoller als ein hochglänzender Verkaufsprospekt.