Beschäftigtenbindung

Können Benefits einen messbaren Erfolg bei der Bindung von Beschäftigten spielen?
Die Antwort ist wie so häufig: „Es kommt darauf an ...“

Beschäftigte, die sich für einen Wechsel entschieden haben, werden nicht wegen Benefits bei Ihnen bleiben. Auch diejenigen, die sowieso bei Ihnen bleiben wollen, werden wegen Benefits keine Verbesserung eines nicht vorhandenen Wechselwillens spüren.

Aber die Gruppe, die durchaus regelmäßig oder auch gelegentlich Arbeitgeber vergleicht, oder diejenigen, die aktiv von Wettbewerbern kontaktiert werden, für diese Beschäftigten können Benefits durchaus ein Argument sein.

Das gilt umso mehr, wenn nicht bloß reine Steuervorteile oder „Mehr Netto“ als Vorteil für die Beschäftigten propagiert werden.

Besonders wirkungsvoll sind Benefits, wenn sie Ausdruck der Unternehmenskultur werden, wenn sie für die Werte stehen, die Ihr Unternehmen verkörpert.

  • Sind Sie familienfreundlich?
  • Wollen Sie ihre soziale Verantwortung im Vergleich zu Wettbewerbern betonen?
  • Suchen Sie Alleinstellungsmerkmale?
  • Möchten Sie besondere Leistungen besonders belohnen?
  • Haben sie andere besondere Vorteile?

Wenn Sie solche oder ähnliche Werte durch Benefits unterstützen, dann haben Sie ein effektives Konzept.

Zusatzleistungen ohne unternehmerische Strategie werden allzu häufig NICE-TO-HAVE – zusätzliche Kosten, zusätzliche Administration ohne echten Mehrwert.

Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf die Erstellung unternehmensindividueller Benefitkonzepte spezialisiert. Nicht weil wir so höhere Honorare erzielen wollen, sondern weil wir nur so langfristig zufriedene Klientenbeziehungen erreichen.

WIN für den Arbeitgeber, WIN für die Beschäftigten bringt auch WIN für die Kanzlei und aller guten Dinge sind bekanntlich DREI.