Nachhaltigkeit bei Motivationskonzepten

Kann man die Zufriedenheit und Motivation von Beschäftigten langfristig durch Benefits verbessern?
Die Antwort ist JA, aber die Sache hat auch Haken…

Mandanten, die früher „Kiosk“ oder „Cafeteria“ Modelle angeboten hatte, waren nachher sehr enttäuscht. Statt größerer Zufriedenheit entstanden häufig nur Mitnahmeeffekte.

Wenn Sie Motivationskonzepte planen, so sollten Sie einige Regeln beachten:

Nutzen Sie maximal 7 Maßnahmen.
Der Nutzen von weiteren Modellen bring in der Regel keinen nennenswerten Vorteil für den Arbeitgeber.

Bieten Sie bitte keine Benefits an, die tatsächlich keine sind.
Der Obstkorb oder kostenfreie Getränke sind in dieser Zeit keine Benefits mehr. Auch das Angebot einer Entgeltumwandlung in der bAV mit einem gewissen Arbeitgeberzuschuss ist keine „betriebliche Altersversorgung“.

Gestalten Sie eine Mischung aus kurzfristigen Benefits und langfristigen Bindungskonzepten.
Bieten Sie einen gesunden Mix aus kurzfristigen Motivationskonzepten und langfristigen Modellen. Erstere bieten eine schnelle Wirkung und sind in der Regel direkt greifbar. Langfristige Modelle sind aber für alle Beschäftigten interessant, die langfristig bei Ihnen bleiben wollen. Insofern erhält man hier auch interessante Rückmeldungen.

Nutzen Sie eher solche Maßnahmen, die Ihr direkter Wettbewerber nicht anbietet.
Als Beispiel dient hier das Job-Bike oder die „betriebliche Altersversorgung“, was fast in jeder Stellenanzeige auftaucht. Das unterscheidet Sie eben nicht vom Wettbewerb.

Maßnahmen mit Erinnerungseffekt wirken doppelt.
Welche Benefits werden monatlich so gewährt, dass die Beschäftigten diese auch aktiv wahrnehmen? Einfache Buchungen auf der Lohnabrechnung geraten schnell in Vergessenheit.

Beachten Sie das steuerliche Zusätzlichkeitserfordernis.
Spätestens in der Betriebsprüfung der Sozialversicherung wird Ihre Gestaltung auf die Probe gestellt. Seit 2022 gelten klare Regeln für die Art und Weise, wie Benefits gewährt werden müssen, um wirklich steuer- und sozialversicherungsbegünstigt zu sein.

Die Motivationslösungen unserer Kanzlei umfassen in der Regel ein Gesamtkonzept. Neben den obigen Tipps gibt es natürlich auch weitere individuelle Stellschrauben, die die konkreten Bedürfnisse Ihres Unternehmens aufnehmen.

Sprechen Sie uns an, wenn die obigen Tipps Ihr Interesse geweckt haben.