Risikomanagement

Bei der Einführung neuer Vergütungsarten werden häufig von der Lohnbuchhaltung Rückfragen oder sogar Bedenken eingebracht.

Neben den Potentialen von Benefitkonzepten muss auch die Sicherheit in der Betriebsprüfung beachtet werden.

Seit 2007 begleitet unsere Kanzlei in Zusammenarbeit mit den zuständigen Steuerberatern und unserem eigenen Kompetenznetzwerk die Betriebsprüfungen unserer Mandanten.

Dadurch stellen wir sicher, das alle Rückfragen der Prüfer sofort und fachlich kompetent beantwortet werden können.
Der Mandant und die Lohnbuchhaltung stehen niemals allein da.

In den allermeisten Fällen genügt eine detailierte Darlegung der Rechtslage im Steuer- und Abgabenrecht. Für einen langjährig spezialisierten Dienstleister wie unsere Kanzlei ist das kein Hexenwerk sondern Tagesgeschäft.

Vertrauen Sie auf die Erfahrungen eines der langjährigsten Dienstleister, der bereits seit 2007 Beschäftigte und Unternehmensleitungen zu Benefitlösungen erfolgreich berät. Da aktuell viele Neuanbieter und Startups in diese Branche strömen, sind wir besonders stolz auf fast 20 Jahre belegte praktische Erfolge.

Diese spiegelt sich beispielsweise auch in der Klärung von Rückfragen zum Arbeitsrecht.

  • Wie sind Benefitlösungen rechtssicher zu formulieren?
  • Wie flexibel können solche Konzepte sein?

Auch für diese Fragen bieten wir mit unseren Kompetenzpartnern langjährig bewährte Lösungen.

Versprochen – Gehalten ist dabei unser Motto und selbstverständlich werden unsere Zusagen auch vertraglich bestätigt.

Sprechen Sie mit uns und stellen Sie gerne auch alle kritischen Fragen. Wir bieten Ihnen auch eine offene service- und lösungsorientierte Kommunikation.